In Deutschland wird die Masernimpfung seit Jahrzehnten vor allem unter zwei Gesichtspunkten diskutiert: Wie gefährlich sind Masern – und wie wirksam schützt die Impfung? Diese Fragen sind notwendig, aber sie bilden nur einen Teil dessen ab, was eine Impfstrategie tatsächlich bewirkt. Denn eine Impfstrategie besteht nicht nur aus dem verhinderten Krankheitsfall. Sie besteht auch aus Millionen medizinischer Interventionen an überwiegend gesunden Menschen, aus Impfreaktionen, aus Betreuungssituationen in Familien, aus möglichen Arbeitsausfällen, aus seltenen schweren Ereignissen und aus möglichen Langzeitfolgen. Genau an diesem Punkt setzt die von der Freiheitskanzlei entwickelte Impffolgenabschätzung Masern an. Sie versucht nicht, einzelne Impfnebenwirkungen gegen einzelne Krankheitskomplikationen aufzuzählen, sondern fragt systematisch: Welche gesamte Belastung erzeugt eine konkrete Impfstrategie, und wie viel Krankheitsbelastung muss sie tatsächlich verhindern, damit diese Belastung ausgeglichen wird? Das ist die zentrale Fragestellung der vollständigen Evaluation. Die Evaluation ist hier vollständig herunterladbar.
Der Begriff „Impffolgenabschätzung“ ist bewusst gewählt. Er lehnt sich an die Logik der Gesetzesfolgenabschätzung an: Wer eine weitreichende staatliche oder gesellschaftliche Maßnahme bewertet, sollte nicht nur deren Ziel betrachten, sondern auch die Folgen ihrer praktischen Anwendung. Übertragen auf eine Impfstrategie bedeutet das, nicht lediglich die Schutzwirkung des Impfstoffes zu betrachten, sondern die gesamte Kausalkette. Dazu gehören die gesundheitliche Belastung des geimpften Kindes, der notwendige Betreuungsaufwand, mögliche Erwerbsausfälle der Eltern, schwere akute Ereignisse sowie mögliche dauerhafte Schäden. Der quantitative Kern dieser Untersuchung wird als Impffolgen-Belastungsanalyse, kurz IFBA, bezeichnet. Der zweite zentrale Begriff ist der Belastungs-Break-even: die Schwelle, ab der die tatsächlich verhinderte Krankheitsbelastung mindestens so groß ist wie die von der Impfstrategie ausgelöste Gesamtbelastung. Das Neue liegt damit weniger in einer einzelnen Nebenwirkungszahl als in der Frage, ob alle relevanten Folgen einer Impfstrategie in einer gemeinsamen Bewertungsarchitektur erfasst und anschließend gegen den tatsächlich notwendigen Präventionsnutzen gestellt werden können.
Wie aus einer Impfreaktion eine gesellschaftliche Belastung wird
Der Ausgangspunkt der Berechnung ist bewusst anschaulich. Ein einzelnes Kind mit ein oder zwei Tagen Fieber nach einer Impfung erscheint zunächst als überschaubares Ereignis. Betrachtet man jedoch nicht den Einzelfall, sondern einen vollständigen Geburtsjahrgang beziehungsweise Hunderttausende Impfexpositionen, verändert sich die Größenordnung. Für eine standardisierte Modellpopulation von 800.000 Impfexpositionen werden im Zentralmodell rund 108.000 Fieberereignisse angenommen. Bei einer mittleren Dauer von zwei Tagen ergeben sich daraus 216.000 Kind-Fiebertage. Die verwendeten Werte beruhen dabei nicht auf der Behauptung, jede Impfung führe zu Fieber, sondern auf einem modellierten MMR-/MMRV-Mix und den dafür angesetzten publizierten beziehungsweise regulatorischen Häufigkeitswerten.
Die entscheidende methodische Erweiterung folgt unmittelbar daraus: Bei der typischen Altersgruppe handelt es sich um sehr kleine Kinder. Ein fieberndes Kind im zweiten Lebensjahr kann nicht allein zu Hause bleiben. Deshalb ist ein Kind-Fiebertag regelmäßig zugleich ein Betreuungstag. Aus den 216.000 Kind-Fiebertagen entstehen im Modell also weitere 216.000 Betreuungstage. Unter einem konservativen Erwerbsmodell werden zusätzlich rund 54.154 Erwerbsausfalltage angesetzt. Das bedeutet, dass aus denselben medizinischen Ausgangsereignissen mehrere voneinander unterscheidbare reale Folgen entstehen: Belastung des Kindes, Betreuungsaufwand für die Familie und in einem Teil der Fälle der Ausfall von Erwerbsarbeit. Die Untersuchung führt diese Komponenten deshalb nicht gegeneinander, sondern als Teile derselben Folgenkette zusammen.
Allein daraus ergibt sich im Modell eine unmittelbare Belastung von rund 486.154 IFBA-Einheiten. Die zentrale Erkenntnis ist dabei nicht, dass kurzfristiges Fieber mit schweren Krankheitsfolgen gleichgesetzt würde. Sie lautet vielmehr: Eine individuell begrenzte Reaktion kann auf Bevölkerungsebene eine erhebliche Gesamtbelastung erzeugen, wenn sie sehr häufig auftritt. Genau diese Skalierung ist in klassischen Nutzen-Risiko-Darstellungen oft nur eingeschränkt sichtbar. Die Impffolgenabschätzung versucht deshalb, Häufigkeit, Dauer und Folgeeffekte ausdrücklich zusammenzuführen, anstatt lediglich einzelne Prozentsätze nebeneinanderzustellen.
Warum schwere und dauerhafte Ereignisse gesondert berücksichtigt werden
Eine vollständige Folgenabschätzung kann bei kurzfristigen Reaktionen nicht stehen bleiben. Auf der Seite der Masernerkrankung werden zu Recht auch seltene, aber schwere Folgen berücksichtigt: Hospitalisierungen, Pneumonien, Enzephalitiden, bleibende neurologische Schäden, SSPE und Todesfälle. Viele dieser Risiken sind populationsbezogene Schätzwerte, die aus größeren Datenbeständen, Surveillance-Systemen und längeren Beobachtungszeiträumen abgeleitet werden. Sie sind nicht mit einer exakten aktuellen deutschen Jahreswahrscheinlichkeit gleichzusetzen, gehören aber wegen ihrer möglichen Schwere trotzdem in die Bewertung.
Derselbe Maßstab muss auch auf der Impfseite gelten. Für ProQuad liegen beispielsweise konkrete Zweitdosisdaten vor. Dort wurden bei 53 von 3.342 Kindern systemische unerwünschte Ereignisse schwerer Intensität dokumentiert, die vom Prüfer als impfstoffbezogen bewertet wurden. Außerdem wurden Serious Adverse Events berichtet, darunter Fieberkrampf-SAE. Die Untersuchung berücksichtigt ausdrücklich, dass sich solche Kategorien überschneiden können; ein schweres Fieberereignis kann gleichzeitig in mehreren Klassifikationen auftauchen. Deshalb werden diese Ereignisse nicht einfach ungeprüft addiert, sondern nur insoweit als zusätzliche Belastung berücksichtigt, wie sie nicht bereits im Fieberblock erfasst sind.
Besonders relevant ist die Langzeitdimension. Für die Jahre 2009 bis 2019 weist die ausgewertete bundesweite Länderzusammenstellung 306 behördlich anerkannte Impfschäden, im Mittel rund 28 pro Jahr über sämtliche Impfungen, aus. Diese Zahl ist ausdrücklich keine MMR- oder MMRV-spezifische Schadensrate. Gerade diese Zuordnung ist in der bundesweiten Statistik nicht verfügbar. Die Untersuchung behandelt die 28 Fälle deshalb nicht als direkt auf Masernimpfstoffe übertragbaren Wert, sondern verwendet für die konkrete MMR/MMRV-Rechnung eine Sensitivitätsanalyse. Im Zentralszenario wird modellhaft ein lebenslanger schwerer Schaden je 100.000 Impfexpositionen angesetzt. Bei 800.000 Dosen wären dies acht Fälle. Dieser Wert ist eine Modellannahme, keine beobachtete MMR/MMRV-Rate.
Der entscheidende Punkt ist hier die Zeitdimension. Ein kurzfristiges Ereignis dauert Tage; ein dauerhafter Schaden kann Jahrzehnte wirken. Für die Modellrechnung wird bei einem im Kleinkindalter anerkannten Dauerschaden mit rund 80 verbleibenden Lebensjahren gearbeitet. Bei einer angenommenen dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung von 50 Prozent ergeben sich je Fall etwa 40 verlorene QALY beziehungsweise 14.600 gewichtete Belastungstage. Acht solcher Modellfälle entsprechen rund 116.800 gewichteten Langzeit-Belastungstagen. Zusammen mit der unmittelbaren und der zusätzlich abgegrenzten schweren Akutlast ergibt sich im Zentralmodell eine Gesamtbelastung von rund 604.570 IFBA-Einheiten.
Der entscheidende Schritt: Wie viel Krankheit muss verhindert werden?
Damit ist zunächst nur die Belastungsseite beschrieben. Eine Impfstrategie kann selbstverständlich Belastungen erzeugen und trotzdem insgesamt sehr sinnvoll sein, wenn sie eine entsprechend größere Krankheitslast verhindert. Deshalb ist die entscheidende Größe nicht die absolute Zahl der Belastungseinheiten, sondern der Belastungs-Break-even. Er beantwortet die Frage, wie groß der tatsächlich verhinderte Präventionsnutzen mindestens sein muss, damit die Belastung der Strategie ausgeglichen wird.
Im 800.000-Dosen-Zentralszenario entstehen rund 604.570 IFBA-Belastungseinheiten. Bei symmetrischer Berücksichtigung von Krankheitstagen des Kindes, Betreuung und Erwerbsausfall entsprechen diese mindestens rund 19.465 Masern-Gesamtbelastungsäquivalenten. In einer zusätzlichen 28-Fälle-Referenzrechnung läge die Gesamtgröße bei rund 64.970 Masern-Gesamtbelastungsäquivalenten. Diese Werte sind Modellgrößen und keine Behauptung, dass exakt 19.465 oder 64.970 reale Masernfälle auftreten müssten. Sie machen vielmehr sichtbar, in welcher Größenordnung die verhinderte Krankheitslast liegen müsste, damit die modellierte Impfbelastung ausgeglichen wäre.
Damit verändert sich die Fragestellung erheblich. Die übliche Feststellung „Die Impfung verhindert Masern“ reicht für diese Art der Folgenabschätzung nicht mehr aus. Entscheidend ist, wie viele Masernfälle und schwere Folgen die konkrete Strategie tatsächlich zusätzlich verhindert. Gerade bei einer bereits sehr niedrigen Krankheitslast wird der Grenznutzen wichtig. Eine Intervention kann grundsätzlich wirksam sein und dennoch die Frage aufwerfen, ob jede zusätzliche Dosis, jede zusätzliche gesetzliche Verpflichtung und jede zusätzliche Impfstoffkomponente unter den konkreten epidemiologischen Bedingungen noch einen ausreichenden zusätzlichen Nutzen erzeugt.
Die historische Rückrechnung: Was wäre passiert, wenn man diese Frage seit Jahrzehnten gestellt hätte?
An diesem Punkt wurde aus der zunächst aktuellen Bewertung eine historische Untersuchung. Denn ein Belastungs-Break-even kann nicht sinnvoll für jedes Jahr mit demselben 800.000-Dosen-Wert berechnet werden. Die Zahl der Geburten hat sich stark verändert, und auch die Impfstrategie war nicht immer dieselbe. In der DDR galt ab 1970 zunächst eine verpflichtende Ein-Dosis-Strategie; ab 1986 wurden generell zwei Dosen eingesetzt. In der Bundesrepublik wurde die Masernimpfung ab 1974 allgemein empfohlen, seit 1991 gilt im vereinigten Deutschland die Zwei-Dosen-Empfehlung. Deshalb wurde für die historische Rückrechnung jedes Jahr neu skaliert: Geburtskohorte × Zahl der vorgesehenen Dosen = potenzielle Impfexpositionen. Anschließend wurden die heutigen standardisierten IFBA-Parameter auf diese jeweilige Expositionszahl angewandt.
Diese historische Rechnung ist ausdrücklich keine Behauptung, dass ein DDR-Impfstoff von 1970 exakt dasselbe Nebenwirkungsprofil hatte wie ein heutiger MMR- oder MMRV-Impfstoff. Sie ist ein standardisierter Benchmark. Ihr Vorteil liegt darin, dass sich dadurch unterschiedliche Jahrzehnte nach derselben Rechenlogik vergleichen lassen. Für die DDR zeigt die Rückrechnung, dass in den zwanzig Jahren von 1970 bis 1989 nur 1970 und 1980 eine beobachtete Masernfallzahl aufwiesen, die oberhalb des jeweils berechneten IFBA-Benchmarks lag. 1970 standen 29.193 gemeldete Masernfälle einem standardisierten Break-even von rund 12.975 gegenüber, 1980 waren es 28.745 gegenüber rund 13.424. In den übrigen 18 Jahren lag die beobachtete Krankheitslast unter dem jeweiligen Benchmark.
Das ist ein wichtiger Befund, weil er zeigt, dass die Methode nicht zwangsläufig „gegen“ eine Impfstrategie ausschlägt. In Jahren mit sehr hoher Krankheitslast kann die beobachtete Krankheitsgröße durchaus über dem Belastungs-Benchmark liegen. Besonders auffällig ist dagegen die Entwicklung nach Einführung der zweiten Dosis in der DDR: 1986 standen 199 gemeldete Fälle einem Benchmark von rund 24.344 gegenüber, 1987 waren es 189 zu 24.748, 1988 17 zu 23.628 und 1989 45 zu 21.787.
Für das vereinigte Deutschland wird die Analyse ab 2001 besonders belastbar, weil seitdem eine bundesweit vergleichbare Masernmeldestatistik existiert. Das Ergebnis ist auffällig: In keinem einzigen Jahr zwischen 2001 und 2025 erreichte die beobachtete Masernfallzahl den jeweils auf die Geburtskohorte und das Zwei-Dosen-Regime skalierten IFBA-Benchmark. Im Jahr 2001 standen 6.037 gemeldete Masernfälle einem symmetrischen Break-even von rund 35.741 gegenüber, also rund 16,9 Prozent der Schwelle; 2015 waren es 2.466 Fälle bei einem symmetrischen Break-even von rund 35.891 beziehungsweise rund 6,9 Prozent der Schwelle; 2024 standen 645 Fälle einem symmetrischen Break-even von rund 32.950 gegenüber.
Auch dieser Befund muss korrekt interpretiert werden. Er beweist nicht, dass die Impfstrategie in jedem dieser Jahre tatsächlich mehr Schaden als Nutzen verursacht hat. Die beobachtete Fallzahl ist die Krankheitslast unter dem bestehenden Impfprogramm. Der eigentliche Nutzen der Impfung besteht in den Fällen und schweren Verläufen, die ohne die Strategie zusätzlich aufgetreten wären. Diese Gegenwelt ist nicht direkt beobachtbar. Die Rückrechnung liefert deshalb keinen fertigen kausalen Nettobeweis, sondern eine quantitative Messlatte: Wie groß müsste der tatsächlich verhinderte Präventionseffekt mindestens gewesen sein, damit der jeweilige Belastungs-Break-even erreicht wurde? Genau diese Frage muss in einer vollständigen Gegenrechnung noch epidemiologisch modelliert werden.
Warum die zweite Dosis dadurch besonders interessant wird
Die zweite Masernimpfung ist ein gutes Beispiel dafür, warum eine Impffolgenabschätzung andere Fragen stellt als eine klassische Wirksamkeitsbetrachtung. Nach dem in der Untersuchung verwendeten Ansatz liegt der Schutz nach einer Dosis bei ungefähr 92 Prozent, nach zwei Dosen bei etwa 98 bis 99 Prozent. Der zusätzliche absolute Schutzgewinn der zweiten Dosis liegt damit bei rund 6 bis 7 Prozentpunkten.
Das bedeutet nicht, dass die zweite Dosis nutzlos ist. Sie schließt insbesondere die verbleibende Immunitätslücke. Aber sie muss als Grenzintervention betrachtet werden. Ihr darf nicht der gesamte Schutz des Zwei-Dosen-Schemas zugerechnet werden; relevant ist nur der zusätzliche Schutz, den sie gegenüber einer bereits erfolgten ersten Dosis erzeugt. Auf der anderen Seite steht jedoch eine weitere vollständige Impfexposition nahezu eines gesamten Geburtsjahrgangs. Die sachgerechte Frage lautet deshalb: Wie viele zusätzliche Masernfälle und schwere Verläufe verhindert gerade die zweite Dosis, und reicht dieser zusätzliche Nutzen aus, ihre zusätzliche Gesamtbelastung zu kompensieren?
Genau diese Frage ist bislang wesentlich interessanter als die pauschale Gegenüberstellung „eine Dosis versus zwei Dosen“. Sie lässt sich prinzipiell beantworten, wenn die kontrafaktische Nutzenseite sauber modelliert wird. Damit wird aus einer allgemeinen Impfempfehlung eine konkrete Grenznutzenrechnung.
Auch die Produktwahl wird Teil der Folgenabschätzung
Ein zweiter unmittelbar beeinflussbarer Faktor ist die Wahl des Impfstoffes. Für die erste MMRV-Dosis zeigen die ausgewerteten Vergleichsdaten einen deutlichen Unterschied beim Hochfieber-Endpunkt: Fieber von mindestens 39 °C wurde nach einer ersten MMRV-Dosis bei 21,5 Prozent beobachtet, gegenüber 14,9 Prozent bei getrennter Gabe von MMR und Varizellenimpfstoff. Das entspricht einer absoluten Differenz von 6,6 Prozentpunkten beziehungsweise rund 30,7 Prozent weniger Hochfieberereignissen bei der getrennten Gabe.
Die STIKO berücksichtigt diesen Unterschied bereits und empfiehlt für die erste Impfung bei kleinen Kindern die getrennte Gabe von MMR und Varizellenimpfstoff. Für die Impffolgenabschätzung folgt daraus ein allgemeines Prinzip: Wenn zwei Strategien dasselbe Präventionsziel erreichen, sollte diejenige bevorzugt werden, die die geringere Gesamtbelastung verursacht. Eine regulatorische Zulassung beantwortet die Frage, ob ein Präparat grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis besitzt. Sie beantwortet aber nicht automatisch, ob dieses Präparat unter allen verfügbaren Alternativen die belastungsärmste Wahl darstellt.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Die Impffolgenabschätzung ist keine Zulassungsprüfung. Sie ist eine Optimierungsprüfung. Sie fragt nicht nur, ob eine Intervention akzeptabel ist, sondern ob es eine andere Strategie gibt, die denselben Schutz mit weniger Belastung erreicht.
Was eine alternative Strategie beim Geburtsjahrgang 2025 verändert
Um diese Überlegung konkret zu machen, wurde für den Geburtsjahrgang 2025 ein Alternativszenario modelliert. Bei rund 654.241 Geburten ergeben sich im Zwei-Dosen-Modell theoretisch rund 1.308.482 Impfexpositionen. Im Vergleichsszenario wird nur eine MMR-Dosis angesetzt und auf MMRV/ProQuad verzichtet. Dadurch halbiert sich zunächst die Zahl der Expositionen. Gleichzeitig wird für die Fiebermodellierung der niedrigere MMR-Zentralwert verwendet.
Das Ergebnis ist erheblich: Die modellierten Fieberereignisse sinken von rund 176.645 auf 65.424, die Kind-Fiebertage von rund 353.290 auf 130.848, ebenso die Betreuungstage, und der modellierte Erwerbsausfall von rund 88.574 auf etwa 32.806 Tage. Die gesamte IFBA-Belastung sinkt von rund 988.836 auf 390.021 Einheiten. Das entspricht einer modellierten Entlastung von rund 60,6 Prozent.
Auch hier ist die Analyse bewusst nicht zu Ende erzählt. Die 60,6 Prozent sind die Einsparung auf der Belastungsseite. Die mögliche zusätzliche Masernkrankheitslast durch den Verzicht auf die zweite Dosis muss dagegen gerechnet werden. Aber gerade das ist der Vorteil der Methode: Die Entscheidung wird quantifizierbar. Man kann bestimmen, wie viel zusätzliche Krankheitslast entstehen dürfte, bevor die eingesparte Belastung wieder aufgezehrt wäre. Damit wird aus einer ideologischen Frage eine überprüfbare Modellfrage.
Was das für die gesetzliche Nachweispflicht bedeutet
Dasselbe Prinzip muss auf die gesetzliche Masern-Nachweispflicht angewendet werden. Der Nutzen des Masernschutzgesetzes ist nicht identisch mit dem Gesamtnutzen der Masernimpfung. Ein großer Teil der Impfungen würde auch ohne gesetzliche Nachweispflicht stattfinden. Dem Gesetz kann deshalb nur der zusätzliche Präventionseffekt zugerechnet werden, der gerade durch den gesetzlichen Eingriff ausgelöst wird. Die relevante Frage lautet also: Wie viele zusätzliche oder frühere Impfungen entstehen wegen der Nachweispflicht, welche zusätzliche Belastung verursachen diese Impfungen und wie viele zusätzliche Masernfälle werden gerade dadurch verhindert?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil ansonsten verschiedene Ebenen miteinander vermischt werden. Die erste Impfung ist nicht dasselbe wie die zweite. Eine freiwillige Empfehlung ist nicht dasselbe wie eine gesetzliche Nachweispflicht. MMR ist nicht dasselbe wie MMRV. Und eine epidemiologische Situation mit zehntausenden Erkrankungen ist nicht dasselbe wie eine Situation mit wenigen hundert Fällen. Eine Impffolgenabschätzung trennt diese Ebenen und verlangt für jede zusätzliche Intervention einen eigenen zusätzlichen Nutzen.
Was an dieser Untersuchung neu ist
Die einzelnen Bausteine dieser Arbeit sind für sich genommen nicht neu. Wirksamkeitsstudien existieren. Nebenwirkungsdaten existieren. QALY-Modelle existieren. Gesundheitsökonomische Bewertungen existieren. Historische Masernstatistiken existieren. Gesetzesfolgenabschätzungen und Kostenmodelle existieren ebenfalls.
Neu ist die Verknüpfung dieser Elemente zu einer vollständigen Folgenarchitektur.
Die Untersuchung fragt nicht nur, wie gefährlich Masern sind und wie gut eine Impfung schützt. Sie verfolgt die gesamte Belastungskette der Impfstrategie, übersetzt sie in standardisierte Größen, berechnet daraus einen Belastungs-Break-even und skaliert diesen anschließend historisch auf unterschiedliche Geburtskohorten und Dosisregime zurück. Dadurch entsteht eine Frage, die vorher weitgehend abstrakt blieb: Wie groß muss der tatsächlich verhinderte Präventionsnutzen einer konkreten Impfstrategie sein, damit ihre gesamte eigene Belastung ausgeglichen wird?
Besonders interessant ist dabei, dass die Methode nicht automatisch zu einem impfkritischen Ergebnis führt. In den DDR-Jahren 1970 und 1980 lag die beobachtete Masernfallzahl oberhalb des standardisierten Benchmarks. In anderen Jahren lag sie darunter. Genau das spricht dafür, die Methode nicht als Argument für oder gegen Impfungen zu verstehen, sondern als Instrument zur Optimierung einer Präventionsstrategie.
Das eigentliche Ziel einer solchen Analyse ist deshalb weder eine möglichst hohe noch eine möglichst niedrige Impfquote. Die sinnvollere Zielgröße lautet:
möglichst geringe Gesamtbelastung bei ausreichendem Schutz.
Wenn eine zusätzliche Impfung sehr viel zusätzliche Krankheitslast verhindert und nur wenig zusätzliche Belastung erzeugt, spricht die Rechnung für sie. Wenn der Grenznutzen einer weiteren Dosis sehr klein wird, muss dieser zusätzliche Nutzen gegen die zusätzliche Exposition neu abgewogen werden. Wenn dasselbe Präventionsziel mit einem weniger reaktogenen Produkt erreicht werden kann, spricht die Folgenabschätzung für die belastungsärmere Alternative. Und wenn der Staat eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung schafft, muss auch deren eigener zusätzlicher Nutzen die von ihr erzeugte zusätzliche Belastung rechtfertigen.
Was jetzt noch fehlt
Mit dieser Untersuchung ist die Arbeit nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Durch die Impffolgenabschätzung ist die wichtigste noch offene Forschungsfrage erst klar sichtbar geworden. Die Belastungsseite ist inzwischen weitgehend strukturiert und quantifiziert. Jetzt muss die Nutzenseite mit derselben Genauigkeit modelliert werden. Dazu gehört insbesondere die kontrafaktische Frage: Wie viele Masernfälle wären bei einer Ein-Dosis-Strategie tatsächlich zusätzlich zu erwarten? Wie viele Hospitalisierungen, Pneumonien, Enzephalitiden, SSPE-Fälle und Todesfälle würden daraus folgen? Wie viele davon verhindert die zweite Dosis? Wie verändert sich diese Rechnung bei unterschiedlichen Impfquoten und verschiedenen epidemiologischen Ausgangslagen?
Erst dann steht der vollständigen Belastungsrechnung eine ebenso vollständige Nutzenseite gegenüber. Der entscheidende Fortschritt ist jedoch bereits erreicht: Die Debatte besitzt jetzt eine quantitative Messlatte. Es reicht nicht mehr, lediglich festzustellen, dass Impfungen wirken oder dass Masern gefährlich sein können. Die entscheidende Frage lautet, wie viel zusätzliche Krankheitslast eine konkrete zusätzliche Intervention tatsächlich verhindert und ob dieser Nutzen größer ist als ihre zusätzliche Gesamtbelastung.
Eine neue Frage für die Gesundheitspolitik
Die vielleicht wichtigste Konsequenz dieser Arbeit liegt deshalb nicht in einer einzelnen Zahl, sondern in einer anderen Denkweise. Gesundheitspolitik sollte weder möglichst viele noch möglichst wenige medizinische Eingriffe anstreben. Sie sollte versuchen, die gesamte vermeidbare Belastung zu minimieren. Das gilt unabhängig davon, ob diese Belastung durch eine Erkrankung oder durch eine zu ihrer Verhinderung eingesetzte Intervention entsteht.
Die Impffolgenabschätzung stellt deshalb nicht die Frage „Impfen oder nicht impfen?“ Sie stellt eine anspruchsvollere Frage:
Welche konkrete Impfstrategie verhindert insgesamt mehr Belastung, als sie selbst erzeugt – und welche Strategie erreicht dieses Ziel mit der geringsten Zahl vermeidbarer Folgen?
Genau diese Frage haben wir in der Impffolgenabschätzung Masern erstmals systematisch zu beantworten versucht. Das Ergebnis ist keine endgültige Wahrheit, sondern ein transparentes Rechenmodell, dessen Annahmen offenliegen und dessen Parameter mit besseren Daten ersetzt werden können. Gerade darin liegt seine Stärke: Es zwingt nicht zu einem bestimmten Ergebnis. Es zwingt dazu, die ganze Rechnung zu machen.
Die vollständige „Impffolgenabschätzung Masern“ der Freiheitskanzlei enthält die Methodik, sämtliche Annahmen und Quellen, die Produkt- und Dosisanalyse, die vollständige IFBA-Gesamtberechnung sowie die historische Rückrechnung von DDR, Bundesrepublik und vereinigtem Deutschland.
Vollständige Impffolgenabschätzung Masern hier herunterladen.

