Staatsanwaltschaft Amberg belegt 1.800% Risiko-Erhöhung durch Masern-Impfung
Wie ein Gutachten von Prof. Jilg die Kernargumentation des Masern-Impfblockers bestätigt und zum Eigentor wurde
Manchmal brauchen Gegner staatlicher Willkür nicht besonders laut zu sein, manchmal reicht es, wenn das System selbst die richtigen Fragen stellt und dann die eigene Antwort nicht mehr kontrollieren kann. Genau das ist in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Amberg zur Masernimpfung passiert. Die Staatsanwaltschaft wollte wissen, ob ärztliche Zeugnisse zur Befreiung von der Masern-Impfpflicht medizinisch unrichtig seien. Es ging also um den schweren Vorwurf, Ärzte hätten falsche Atteste ausgestellt, medizinische Tatsachen falsch dargestellt oder Schlussfolgerungen gezogen, die wissenschaftlich nicht haltbar seien.
Dafür beauftragte die Staatsanwaltschaft nicht irgendwen, sondern Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg von der Universität Regensburg, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Bereich Klinische Virologie und Infektionsimmunologie. Das ist wichtig. Denn damit handelt es sich nicht um irgendeine private Meinung, nicht um irgendeinen Blogbeitrag und nicht um irgendeine politische Stellungnahme. Es handelt sich um ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft Amberg in einem Ermittlungsverfahren erstellt wurde.
Foto: Holger Bluhm ist der verantwortliche Oberstaatsanwalt in Amberg
Und genau dieses Gutachten enthält auf Seite 66 eine Passage, die politisch, medizinisch und juristisch Sprengstoff enthält. Prof. Jilg rechnet dort selbst vor, dass unter den von ihm zugrunde gelegten Annahmen das Risiko einer Enzephalitis durch die Masernimpfung höher ist als das Risiko einer Masernenzephalitis durch eine Maserninfektion. Nicht ein bisschen höher, nicht in einer vernachlässigbaren Randgröße, sondern um den Faktor 8,8 bis 17,6. In klarer Sprache bedeutet das: Unter den Prämissen dieses staatsanwaltschaftlich beauftragten Gutachtens ist das individuelle Risiko der Impfung in Bezug auf diese schwere Komplikation deutlich höher als das individuelle Risiko der Krankheit - und zwar um 880 bis 1.760 Prozent.
Das ist kein Telegram-Gerücht, kein Internetfund, kein „Schwurbel“ und kein Bauchgefühl besorgter Eltern. Das steht in einem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Amberg selbst angefordert hat. Und der Gutachter ist nicht irgendjemand, sondern ein Professor der Universität Regensburg aus dem Bereich klinische Virologie und Infektionsimmunologie.
Foto: Prof. Jilg von der Universität Regensburg
Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft bestätigt den Masern-Impfblocker
Für die Freiheitskanzlei und den Masern-Impfblocker ist das ein riesiger Etappensieg. Denn genau diese Argumentation wurde über lange Zeit aufgebaut: Die Masern-Impfpflicht wird öffentlich als individuelle Schutzmaßnahme verkauft, tatsächlich wird sie aber wesentlich mit kollektiven Public-Health-Zielen begründet. Auf individueller Ebene ist die Nutzen-Risiko-Frage aber nicht erledigt. Sie ist nicht trivial. Sie ist nicht automatisch zugunsten der Impfung beantwortet.
Der Masern-Impfblocker hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass man zwischen absoluter und relativer Kontraindikation unterscheiden muss. Eine absolute Kontraindikation liegt etwa dann vor, wenn eine Impfung zwingend verboten ist, etwa wegen einer bekannten schweren Allergie gegen einen Inhaltsstoff. Eine relative Kontraindikation bedeutet dagegen, dass eine medizinische Maßnahme nur dann durchgeführt werden darf, wenn sie im konkreten Fall voraussichtlich mehr nützt als schadet. Genau diese zweite Ebene ist der Schlüssel.
Denn wenn die Maserninzidenz niedrig ist, wenn das individuelle Infektionsrisiko gering ist, wenn gleichzeitig schwere Nebenwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können und wenn die vorhandenen Daten keine verlässliche individuelle Risikoabschätzung zulassen, dann entsteht ein ärztlich und rechtlich hochrelevanter Befund: Die Maßnahme ist für den konkreten Patienten nicht automatisch angezeigt. Dann darf der Arzt nicht einfach die Public-Health-Ziele des Staates an die Stelle seiner individuellen ärztlichen Bewertung setzen.
Genau diesen Kern hat der Masern-Impfblocker vertreten. Und genau dieser Kern wird jetzt durch das Gutachten von Prof. Jilg unfreiwillig bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Amberg wollte eine Grundlage schaffen, um ärztliche Atteste und impfkritische Risikoabwägungen anzugreifen. Herausgekommen ist ein Gutachten, das an entscheidender Stelle sagt: Rein rechnerisch stimmt die individuelle Risikorechnung.
Das ist das Eigentor.
Der Staat wollte Ärzte treffen – und trifft die eigene Impfpflicht
Der eigentliche Zweck des Gutachtens war offensichtlich ein anderer. Die Staatsanwaltschaft Amberg wollte wissen, ob Ärzte mit kritischen oder grundsätzlichen Aussagen zur Masernimpfung falschlagen. Es ging darum, ob Befreiungsatteste medizinisch unzutreffend waren, ob Tatsachen falsch dargestellt wurden und ob medizinische Schlussfolgerungen unvertretbar waren. Man wollte also Material gegen Ärzte, die sich der staatlichen Impfpflicht-Logik nicht einfach untergeordnet haben.
Doch an entscheidender Stelle kippt die Sache vollständig. Prof. Jilg setzt sich mit der Risikorechnung eines Arztes auseinander. Dieser hatte offenbar argumentiert, dass das Risiko einer schweren Impfkomplikation im Verhältnis zum Erkrankungsrisiko nicht einfach weggewischt werden könne. Und dann kommt der Satz, den man zweimal lesen muss: „Rein rechnerisch ja.“
Das ist der Moment, in dem aus einem Angriffsgutachten ein Eigentor wird. Denn Prof. Jilg sagt im Kern: Wenn man annimmt, dass die Masernimpfung in einer bestimmten Häufigkeit eine Enzephalitis verursacht, dann ist das Impfrisiko tatsächlich höher als das Risiko einer Enzephalitis durch eine Maserninfektion. Damit zerlegt der Gutachter an dieser Stelle die simple staatliche Erzählung, wonach impfkritische ärztliche Risikoabwägungen von vornherein medizinisch absurd seien.
Wenn ein staatsanwaltschaftlich beauftragter Professor für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Infektionsimmunologie selbst einräumt, dass die individuelle Risikobetrachtung rechnerisch stimmt, dann ist die pauschale Kriminalisierung solcher ärztlichen Überlegungen nicht mehr haltbar. Dann geht es nicht mehr um „Falschatteste“ im Sinne offensichtlich unrichtiger medizinischer Behauptungen. Dann geht es um eine medizinische Bewertung, die dem Staat politisch nicht gefällt.
Prof. Jilg bestätigt die Rechnung – und wechselt dann die Ebene
Natürlich versucht Prof. Jilg anschließend, die Sprengkraft seiner eigenen Rechnung wieder einzufangen. Er sagt sinngemäß: Wenn nun alle Kinder nicht mehr geimpft würden, kämen wir wieder in eine Zeit wie vor Einführung der Masernimpfung. Dann würden wieder viel mehr Kinder Masern bekommen, und dann sähe die Risikoabwägung langfristig und bevölkerungsbezogen anders aus.
Aber genau dieser Anschluss zeigt das eigentliche Problem. Prof. Jilg wechselt die Ebene. Zuerst geht es um das einzelne Kind, dann plötzlich um die Bevölkerung. Zuerst geht es um individuelle Risikoabwägung, dann plötzlich um Public Health. Zuerst geht es darum, ob ein Arzt für einen konkreten Patienten sagen darf, dass diese Impfung individuell nicht vertretbar sei. Dann geht es plötzlich darum, was passiert, wenn alle Menschen diese Entscheidung treffen würden.
Diese Vermischung ist der Kern des Problems. Ein staatliches Impfprogramm denkt kollektiv. Ein Arzt behandelt individuell. Ein Ministerium rechnet in Bevölkerungsquoten. Ein Arzt hat einen konkreten Menschen vor sich. Eine Behörde denkt in Durchimpfungsraten. Eltern denken an ihr Kind. Im Strafrecht geht es jedoch nicht darum, ob ein Arzt sich der staatlichen Impfstrategie unterordnet. Es geht darum, ob seine konkrete medizinische Einschätzung objektiv falsch war.
Wenn aber Prof. Jilg selbst sagt, die Rechnung stimme rein rechnerisch, dann ist diese Einschätzung nicht medizinisch falsch, nicht absurd und nicht strafwürdig. Sie ist politisch unerwünscht. Das ist etwas völlig anderes.
Warum der einzelne Arzt das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis gar nicht sicher bestimmen kann
Der zweite große Punkt ist noch grundlegender. Der Staat verlangt von Ärzten und Eltern eine Sicherheit, die die vorhandene Datenlage gar nicht hergibt. Ein einzelner Arzt ist auf Basis der bisher öffentlich verfügbaren Informationen von PEI, RKI, Herstellerstudien und epidemiologischen Daten nicht in der Lage, das konkrete individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung für ein einzelnes Kind mit belastbarer Sicherheit festzustellen.
Das ist kein Randproblem, sondern der Kern der Sache. Medizinische Studien liefern in der Regel Gruppenrisiken, Durchschnittswerte, Wahrscheinlichkeiten und epidemiologische Einschätzungen. Sie sagen aber nicht deterministisch voraus, wie genau sich eine bestimmte Impfung bei einem ganz bestimmten Kind auswirkt. Sie sagen nicht, ob dieses konkrete Kind eine schwere Nebenwirkung entwickelt. Sie sagen nicht, ob dieses konkrete Kind ohne Impfung tatsächlich an Masern erkrankt. Sie sagen nicht, ob eine bestimmte Diagnose das Nutzen-Risiko-Verhältnis in einer belastbar quantifizierbaren Weise verändert.
Damit entsteht eine absurde Beweislastfalle. Zugunsten der Impfung arbeitet der Staat mit typisierten Wahrscheinlichkeiten: Eine Impfung gilt als Nachweis, obwohl nicht individuell geprüft wird, ob tatsächlich Immunität eingetreten ist. Gegen die Impfung verlangt der Staat plötzlich maximale Individualisierung: konkrete Diagnose, konkrete körperliche Untersuchung, konkrete Risikoerhöhung, konkrete medizinische Ausnahme. Das ist ein asymmetrischer Wahrheitsmaßstab.
Im Klartext: Für die Impfpflicht genügen Pauschalannahmen. Für die Kontraindikation verlangt man Einzelfallgewissheit. Genau diese Einzelfallgewissheit existiert aber in der wissenschaftlichen Datenlage oft gar nicht.
Warum eine Diagnose allein das Risiko-Nutzen-Verhältnis nicht beweisen kann
Besonders absurd wird es, wenn Gesundheitsämter oder Gerichte verlangen, ein Arzt müsse konkret belegen, wie eine festgestellte Diagnose das individuelle Risiko-Nutzen-Verhältnis der Masernimpfung verändert. Diese Forderung klingt auf den ersten Blick medizinisch streng und wissenschaftlich sauber. Tatsächlich verlangt sie häufig etwas, was die Wissenschaft überhaupt nicht liefern kann.
Denn für viele Diagnosen existieren keine belastbaren Studien, die exakt zeigen, wie sich diese konkrete Diagnose bei einem konkreten Kind auf das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen oder auf den Nutzen der Masernimpfung auswirkt. Es gibt keine flächendeckende, hochindividualisierte Evidenzmatrix, aus der ein Arzt entnehmen könnte: Diagnose X verändert das Masernimpf-Risiko um Faktor Y und den Nutzen um Faktor Z.
Wenn der Staat also verlangt, dass ein Arzt eine solche konkrete Veränderung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses belegt, verlangt er eine Scheinpräzision. Er verlangt eine Objektivierbarkeit, die es in dieser Form gar nicht gibt. Und wenn der Arzt diese unmögliche Präzision nicht liefern kann, erklärt man seine Bescheinigung für unzureichend oder sogar für falsch. Genau das ist der dogmatische Bruch.
Die richtige Konsequenz aus unsicherer Datenlage ist nicht Zwang. Die richtige Konsequenz ist ärztliche Vorsicht, transparente Aufklärung und die Respektierung des Patienten- beziehungsweise Sorgeberechtigtenwillens. Wenn ein schweres Risiko nicht sicher ausgeschlossen werden kann und der konkrete individuelle Nutzen nicht sicher bestimmbar ist, dann ist es medizinisch vertretbar, diese Unsicherheit nicht zugunsten eines staatlichen Public-Health-Ziels glattzubügeln.
Die neue gutachterliche Stellungnahme schärft genau diesen Punkt
Genau hier setzt die neue gutachterliche Stellungnahme zur medizinischen Kontraindikation an. Sie zeigt, dass der Begriff der medizinischen Kontraindikation im Sinne des § 20 IfSG nicht auf einen engen Katalog körperlich objektivierbarer Ausnahmeerkrankungen reduziert werden darf. Das Gesetz verwendet einen offenen medizinischen Fachbegriff. Es unterscheidet nicht abschließend zwischen absoluter, relativer, temporärer, körperlicher, psychischer oder willensbezogener Kontraindikation.
Noch wichtiger: Die Stellungnahme arbeitet heraus, dass Medizin nicht bloß Biochemie ist. Medizin besteht nicht nur aus Laborwerten, Diagnosen und Leitlinien, sondern aus Indikation, Risiko-Nutzen-Abwägung, Aufklärung, Einwilligung und Patientenwillen. Eine Impfung ist ein körperlicher Eingriff. Ein körperlicher Eingriff darf grundsätzlich nicht gegen den freien und informierten Willen des Patienten durchgeführt werden. Der Patientenwille ist daher kein belangloser äußerer Faktor, sondern Teil der medizinisch-rechtlichen Durchführbarkeit einer Maßnahme.
Die Stellungnahme zeigt außerdem den asymmetrischen Maßstab des Staates: Beim Impfnachweis genügt regelmäßig die Dokumentation der Verabreichung des Impfstoffs. Damit wird nicht individuell nachgewiesen, dass tatsächlich Immunität eingetreten ist. Gegen die Impfung hingegen werden hochgradige Individualisierung, körperliche Untersuchung und konkrete Einzelfalldiagnose verlangt. Zugunsten der Impfung genügen Wahrscheinlichkeiten. Gegen die Impfung verlangt man Gewissheit.
Genau diese Asymmetrie macht die aktuelle Praxis so angreifbar.
Die neue ärztliche Bescheinigung ist deshalb der nächste strategische Schritt
Die neue ärztliche Bescheinigung von Masern-Impfblocker setzt genau dort an. Sie behauptet natürlich keine erfundene Diagnose und sie täuscht auch keine körperliche Untersuchung vor und sie bescheinigt auchg keine Tatsachen, die nicht erhoben wurden. Sie dokumentiert vielmehr den ärztlichen Aufklärungs- und Entscheidungsprozess - und zwar egal, von welchem Arzt.
Screenshot: www.masern-impfblocker.de
Das ist entscheidend. Die Bescheinigung hält fest, dass eine konkrete und individuell sichere Bestimmung des persönlichen Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Masernimpfung ärztlicherseits nicht mit belastbarer Sicherheit vorgenommen werden konnte. Sie hält fest, dass ein sicherer Ausschluss möglicher Nebenwirkungen oder schwerer Nebenwirkungen ärztlicherseits nicht mit belastbarer Sicherheit erklärt werden konnte. Und sie dokumentiert, dass die Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erklärt haben, dass die Durchführung der Impfung derzeit nicht gewünscht wird.
Damit wird die Bescheinigung viel schwerer angreifbar als pauschale Attestformeln. Sie behauptet nicht: Dieses Kind hat erfundene Krankheit X. Sie behauptet nicht: Untersuchung Y hat stattgefunden, obwohl sie nicht stattfand. Sie behauptet nicht: Eine konkrete Diagnose verändert das Impfrisiko exakt um einen bestimmten Faktor. Sie sagt vielmehr offen: Die individuelle Nutzen-Risiko-Frage ist auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht sicher bestimmbar, schwere Nebenwirkungen können nicht sicher ausgeschlossen werden, und der aufgeklärte Patienten- beziehungsweise Sorgeberechtigtenwille steht der Impfung entgegen.
Das ist keine Falschbescheinigung. Das ist ärztliche Dokumentation einer realen Unsicherheit. Die Vorlage können Ärzte hier kostenfrei herunterladen.
Die Masern-Nachweispflicht steht damit in einem anderen Licht
Seit Jahren wird Eltern, Ärzten, Einrichtungen und Gesundheitsämtern erzählt, der Masernschutz sei alternativlos. Wer die Impfung infrage stellt, handelt irrational. Wer ärztliche Kontraindikationen großzügiger bewertet, gefährdet Kinder. Wer eine individuelle Risikoabwägung ernst nimmt, steht sofort unter Verdacht.
Doch nun liegt ein Gutachten vor, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft Amberg erstellt wurde. Und dieses Gutachten stammt von Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg von der Universität Regensburg. Genau dieses Gutachten räumt an zentraler Stelle ein: Unter den im Gutachten verwendeten Annahmen ist das Risiko einer impfbedingten Enzephalitis rechnerisch höher als das Risiko einer Masernenzephalitis durch Infektion.
Das ist für die Freiheitskanzlei und den Masern-Impfblocker ein erheblicher Etappensieg. Nicht, weil damit jede Frage zur Masernimpfung endgültig beantwortet wäre. Sondern weil der Staat hier selbst dokumentiert, dass die individuelle Risikodebatte nicht erledigt ist. Sie ist nicht irrational, sie ist nicht verboten und sie ist nicht automatisch falsch.
Genau damit wird die Masern-Nachweispflicht rechtlich und politisch angreifbarer. Denn wie will ein Staat Eltern und Kinder weiterhin unter Druck setzen, wenn ein von der Staatsanwaltschaft Amberg beauftragter Gutachter in einem Ermittlungsverfahren einräumt, dass die individuelle Risikorechnung zugunsten der Nichtimpfung ausfällt? Wie will ein Gesundheitsamt so tun, als sei jede abweichende ärztliche Bewertung unvertretbar? Wie will man Ärzte kriminalisieren, wenn die vom Staat selbst beauftragte Expertise zeigt, dass der Kern ihrer Sorge rechnerisch richtig ist?
Der Staat verlangt individuelles Risiko für ein kollektives Ziel
Hier liegt die eigentliche Brutalität. Selbst wenn man der Logik von Prof. Jilg folgt und sagt, langfristig wäre es gefährlich, wenn niemand mehr gegen Masern geimpft würde, bleibt trotzdem die individuelle Wahrheit bestehen. Der Staat verlangt von einem einzelnen Kind, ein individuelles Risiko zu tragen, damit eine kollektive Strategie funktioniert.
Das einzelne Kind soll geimpft werden, nicht nur, weil sein persönliches Risiko dadurch zwingend sinkt, sondern weil die Gesellschaft eine bestimmte Immunitätsstruktur erhalten will. Genau das ist die nackte Logik. Man kann diese Logik politisch vertreten. Aber dann muss man sie ehrlich aussprechen.
Dann darf man nicht so tun, als sei jede individuelle Risikoabwägung medizinisch falsch. Dann darf man nicht so tun, als gehe es nur um den Schutz des einzelnen Kindes. Dann muss man offen sagen: Wir verlangen von Einzelnen, ein Risiko zu tragen, damit das System insgesamt stabil bleibt.
Genau diese Ehrlichkeit fehlt. Stattdessen wird moralisiert, Ärzte werden eingeschüchtert, Eltern werden unter Druck gesetzt, Einrichtungen werden zu Kontrollstellen gemacht, Gesundheitsämter verlangen Nachweise, und wer eine individuelle medizinische Abwägung verlangt, wird behandelt, als stelle er sich gegen Wissenschaft und Vernunft.
Dabei zeigt ausgerechnet dieses Gutachten der Staatsanwaltschaft Amberg: So einfach ist es nicht.
Das Wort „Falschattest“ wird zur Waffe
In der öffentlichen Debatte klingt „Falschattest“ eindeutig. Es klingt nach Betrug, nach Gefälligkeitsbescheinigung, nach einem Arzt, der etwas bescheinigt, was nicht stimmt. Aber die entscheidende Frage ist: Was ist eigentlich falsch?
Ist ein Attest falsch, wenn ein Arzt eine individuelle Risikoabwägung anders gewichtet als die Impfkommission? Ist ein Attest falsch, wenn ein Arzt nicht nur auf die Bevölkerung, sondern auf den konkreten Patienten schaut? Ist ein Attest falsch, wenn der Arzt eine schwere Impfkomplikation als relevantes individuelles Risiko betrachtet? Ist ein Attest falsch, wenn ein von der Staatsanwaltschaft Amberg beauftragter Universitätsprofessor selbst einräumt, dass diese Risikorechnung rein rechnerisch stimmt?
Genau hier bricht die Strafverfolgungslogik auf. Denn nicht jede unerwünschte ärztliche Bewertung ist ein falsches Gesundheitszeugnis. Nicht jede Abweichung vom offiziellen Impf-Narrativ ist eine Straftat. Nicht jede individuelle Kontraindikation ist ein Angriff auf die öffentliche Gesundheit.
Wenn der Staat ärztliche Atteste angreift, muss er mehr beweisen als nur, dass sie seiner Impfstrategie widersprechen. Er muss zeigen, dass sie objektiv unrichtig sind. Und genau das wird schwierig, wenn das eigene Gutachten den Kern der individuellen Risikorechnung bestätigt.
Fazit: Das Eigentor liegt auf dem Tisch
Die Staatsanwaltschaft Amberg wollte ein Gutachten, um medizinische Atteste zur Masernimpfung anzugreifen. Beauftragt wurde Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg von der Universität Regensburg, also ein Gutachter mit klarer fachlicher Autorität im Bereich klinische Virologie und Infektionsimmunologie.
Herausgekommen ist ein Dokument, das an entscheidender Stelle den Kern der individuellen Risikokritik bestätigt. Unter den Prämissen des Gutachtens ist das Risiko einer impfbedingten Enzephalitis rechnerisch deutlich höher als das Risiko einer Masernenzephalitis durch Infektion.
Damit ist ein entscheidender Punkt gesetzt: Die individuelle Skepsis gegenüber der Masernimpfung ist nicht irrational, nicht automatisch falsch und nicht strafwürdig. Genau diese Linie hat der Masern-Impfblocker der Freiheitskanzlei seit langer Zeit vertreten. Jetzt ist sie ausgerechnet durch ein Gutachten bestätigt worden, das die Staatsanwaltschaft Amberg gegen impfkritische Ärzte verwenden wollte.
Das ist der große Erfolg: Eine wichtige staatliche Stelle wollte unsere Argumentation zerlegen und hat sie durch ihren eigenen Gutachter bestätigt.
Die nächste Konsequenz liegt auf der Hand. Ärzte dürfen nicht gezwungen werden, eine individuelle Nutzen-Risiko-Sicherheit vorzutäuschen, die die Datenlage nicht hergibt. Eltern dürfen nicht so behandelt werden, als sei ihre Sorge irrational, wenn selbst der staatsanwaltschaftlich beauftragte Gutachter die individuelle Risikorechnung bestätigt. Gesundheitsämter dürfen nicht länger so tun, als sei jede Kontraindikation außerhalb engster Standardfälle automatisch verdächtig. Und das Strafrecht darf nicht zur Waffe gegen ärztliche Risikoabwägung gemacht werden.
Wer vor diesem Hintergrund weiterhin behauptet, die Masern-Nachweispflicht sei eine simple Frage von Vernunft gegen Unvernunft, verschweigt den eigentlichen Konflikt. Es geht um die Frage, ob der Staat einzelne Menschen einem individuellen Risiko aussetzen darf, dass bis zu 1.800% erhöht ist, nu um eine kollektive Gesundheitsstrategie durchzusetzen.
Diese Frage ist offen. Und ausgerechnet das Gutachten der Staatsanwaltschaft Amberg macht sie größer, nicht kleiner. Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der von der Freiheitskanzlei betriebenen Webseite www.masern-impfblocker.de.









So sieht es mit JEDER Impfung aus. Die Zahlen aus den USA, Australien und Japan bestätigten jeden Impfgegner. Der Rest der GEZ-Schafe kann einem nur "Leid" tun... Und das haben sich in ihrem faschistoiden deutschen Gleichhwitswahn auch versucht: Auch anderen Leid anzutun.
@Stop The Shots